In der Regel liegt der Franchise-Partnerschaft ein vertraglich geregeltes Verhältnis zugrunde, bei dem „ein Unternehmen, das als Franchisegeber auftritt, seinen Partnern (den Franchisenehmern) das Recht einräumt, seine Dienstleistungen unter seinem Namen ein Geschäft zu betreiben“.
Der Franchise-Nehmer eröffnet seinen eigenständigen Betrieb auf Basis des vom Franchisegeber erstellten „unternehmerischen Gesamtkonzepts“.
Jeder Franchisenehmer operiert also eigenverantwortlich als „rechtlich selbstständiger“ Unternehmer.
Der Franchise-Geber erhält für die bereit gestellten Rechte und Leistungen Eintritts- bzw.Franchisegebühren vom Franchise-Nehmer.
Mit diesem Gebühren werden nicht nur die Nutzungsrechte am Geschäftskonzept, dem Unternehmensnamen und der Marke abgegolten, sondern auch weitere Unterstützungsleistungen des Franchise-Gebers: zum Beispiel beim Marketing, bei der Organisation, Fragen der Aus- und Weiterbildung oder auch der Buchhaltung.
Durch die Franchise-Partnerschaft werden die „Vorteile des direkten Vertriebsweges (z.B. einheitlicher Markenauftritt und direkte Marktnähe) mit den Vorteilen des indirekten Vertriebes (z.B. das überdurchschnittliche Engagement von rechtlich selbstständigen Vertriebspartnern, den Franchisenehmern)“ vereint.
Was bedeutet eigentlich Franchise-Partnerschaft?
Der Begriff Franchise-Partnerschaft steht sowohl für das Vertragsverhältnis zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmern als auch fürdie partnerschaftliche und arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen der Zentrale und den Betrieben vor Ort. Die dem Franchise-System angeschlossenen Kooperationspartner sind wirtschaftlich und rechtlich selbstständigen Unternehmer,deren unternehmerischeFreiheit allerdings teilweise eingeschränkt ist.
Franchise-Partnerschaften sind gekennzeichnet u.a. durch:
Führen einer gemeinsamen Marke mit einheitlichem Corporate Design
Identisches Produkt und gleicher Herstellungsprozess oder identisch zu erbringende Dienstleistung
Häufig standardisierte Arbeitsprozesse
Gebietsschutz/exklusives Vertriebsgebiet
Arbeitsteilung zwischen Systemzentrale und Franchise-Nehmer Betrieben