Allgemeine Geschäftsbedingungen



Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und


Die Rettungsschwimmer
Adresse: Westenderstraße 19a 26632 Ihlow,
nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.

Das Personal was wir einsetzen reicht von der Badeaufsicht mit den DRSA Silber, zum Wasserretter oder auch Wachleiter Wasserrettungsdienst (WRD) hin.
Des Weiteren verfügen wir über eigene anerkannte Ausbilder im Bereich Erste Hilfe und Schwimm- Rettungsschwimmer.
Wir können ihnen unsere Rettungsschwimmer stellen für die Aufsicht und Betreuung von Hallen- und Freibädern,
da wir nach dem Merkblatt 94.05 von der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen Arbeiten „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht
in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“ arbeiten.

Das Merkblatt ermögliche, künftig Rettungsschwimmer unter bestimmten, streng definierten Voraussetzungen für die
Wasseraufsicht einzusetzen, auch wenn keine Fachkraft im Bad anwesend sei. Damit werde die Forderung des
Merkblattes von 1997, dass - abgesehen von wenigen Ausnahmen – eine Fachkraft ständig im Bad anwesend sein müsse-

Alle Mitarbeiter für die Beaufsichtigung des Badebetriebs müssen

- mindestens 18 Jahre alt sein,

- eine für die Erfüllung der Aufgabe körperliche und geistige Eignung besitzen,

- die Ausbildung in Erster Hilfe (16 Std.) und Herz-Lungen-Wiederbelebung nach der UW „Erste Hilfe" besitzen,

- mit dem Bad vertraut sein



Vertragsgegenstand

Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen aus dem Bereich/den Bereichen Wasserrettung, Badeaufsicht, Schulungen und Fortbildungen des Anbieters geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.


Vertragsschluss

Der Vertrag kommt in schriftlicher Form zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar, das der Anbieter dann annehmen kann.


Vertragsdauer

Der Vertrag hat wiederkehrende/dauernde Leistungen zum Gegenstand. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei hat das Recht den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere dem wiederholten Verstoß gegen die vertraglichen Hauptpflichten bleibt unberührt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie in folgender Form erfolgt: Schriftlich.


Personal / Dienstleistungs / Material Bestellung

(1) Die Bestellung erfolgt immer Schriftlich (Email/Fax) wenn nix anderes vereinbart wird.

(2)Die Anforderung bei Stammkunden sollte min 2 Wochen Monatsanfang vorliegen.

(3)Der Anbieter kann keine Bestellung zu 100% zusagen oder Absichern.

(4) Kurzauftrags Bestellung (1 Tag bis eine Woche), werden mit Zuschlägen berechnet

(5)Notdienst (min.1 Std. bis 1Tag) werden mit Zuschlägen Berechnet.


Preise / Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Nettopreise und die gesetzliche Umsatzsteuer kommt noch da zu. Neben den Endpreisen können weitere Kosten sowie Sonderkosten anfallen,
-Sontagszuschläge,
-Feiertagszuschläge,
-Material Miete
-………

(1) Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu zahlen.

(2) Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgelts sind nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung des Unternehmers nebst seiner Haftung, ohne daß der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, daß der Auftraggeber mahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.

(3) Die Tariflich und Gesätzlichen zuschläge werden dem Auftragsgeber mitberechnet wenn der Auftrag länger als eine Schicht geht.
a. Zuschläge, Sonntage 50% Feiertage 100%, als Werktage gelte Montag- Samstags.
b. Muss Auftragsbedingt eine Schicht länger als 8 Std. pro. Mitarbeiter gehen wird da 15% die Std. berechnet.
Kurzauftrags Bestellung (1 Tag bis eine Woche), werden mit bis zu max. 20% die Std. berechnete, Notdienst (min.1 Std. bis 1Tag) werden mit bis zu max.50% die Std berechnet.

(4) Wenn nichts anderes vereinbart ist, wir die angefangene Stunde berechnet.

(5) Der Stundenrechnugssatz ist immer Netto, ohne Gesl. MwSt & Zuschläge.

(6) Im einzelfall nehmen wir uns raus im voraus oder Bar abzurechnen.

(7)Ab einer Arbeitzeit von über 6,5Std. ziehen wir 0,5Std. Pause ab in der Berechnung, so fern die Pause auch eine Pause ist und keine Arbeitsbereit Zeit ist.

(8) Mahnungen werden mit berechnet, (10 Tage nach Rechnungserhalt die Zahlungserinnerung mit 5 Euro), (20 Tage nach Rechnungserhalt mit 10 Euro), (30 Tage nach Rechnungserhalt mit 15 Euro)

(9) Der Rechnungsbetrag wird fällig wenn nichts anderes vereinbart ist zu sofort nach Rechnungerhalt ohne Abzüge (Skonto).

(10) Bei langfriestigen Aufträgen wird wenn nichts gesondert vereinbart ist Monatlich zu Monatsbeginn abgerechnet.

(11) Mahnverfahren laut §286 Abs.2 BGB und, für Mahnungen berechnen wir wie Folgt 1. Mahnung nach 14 Werktagen mit 10 Euro, 2. Mahnung nach 25 Werktagen mit 15 Euro, nächster Schritt ist die Abtretung nach 30 Werktagen zu unseren Anwalt der Pauschal 70 Euro Berechnet für das erste Anschreiben.

(12)Unsere Forderungen verkaufen wir im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages an die AVV-Factoring Aktiengesellschaft. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die AVV-Factoring Aktiengesellschaft geleistet werden.


Schlüssel und Notfallanschriften

(1) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
(2) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der Unternehmer im Rahmen der Ziffer10. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem Unternehmer umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen der Unternehmer über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.


Arbeit, Bereitschaft, Pausen Zeit

Die Höchstdauer der Arbeitszeit ist grundsätzlich im Arbeitszeitgesetz (= ArbZG) geregelt. Das ArbZG lässt allerdings Abweichungen durch tarifvertragliche Regelungen zu, so dass sich die Arbeitszeit in der Praxis - soweit vorhanden - weitestgehend nach entsprechenden tariflichen Vorschriften bestimmt. § 3 ArbZG ordnet an, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten darf. Wie die Überschrift schon besagt: Dies ist (aber nur) der Grundsatz.
Bei vielen Tätigkeiten ist der Arbeitnehmer neben der eigentlichen Arbeit auch zum Bereitschaftsdienst oder zu einer Rufbereitschaft verpflichtet. Daneben gibt es die sog. Arbeitsbereitschaft. Was die Begriffe bedeuten und inwieweit dies als Arbeit gewertet wird, soll im Folgenden geklärt werden.
Bei der Arbeitsbereitschaft befindet sich der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und zwar während der Arbeitszeit (also keine Pausenzeit). Das Bundesarbeitsgericht hat die Arbeitsbereitschaft als "wache Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung" definiert.

Beanstandungen

(1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich - nach Feststellung - schriftlich der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.


Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Bei Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung des Unternehmens für Schäden, die von ihm oder seinen Organen fahrlässig verursacht werden-.
(2) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern ist ebenfalls Höchstsummen beschränkt.
(3) Auch die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit von Mitarbeitern ist beschränkt auf die Höchstsummen.


Vertragswirksamkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, daß der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.


Rückname oder Kündigung eines Vertrages

Verträge bzw. Aufträge sind Rechzeitig schriftlich zu Kündigen.
(1) Kurzaufträge (1 Tag bis eine Woche).
a) Wochenaufträge (eine Woche bis 4 Wochen)
b) Monatsaufträge ( ein Monat bis 6 Monate)
sind spätestens 14 Tage vor Auftragsbeginn zu Kündigen,
ab den 13 Tag 15%,
ab den 10 Tag 20%,
ab den 5 Tag 30% vor Auftragsbeginn,
am selben Tag des Auftrags beginn 100% des Auftragswert wird in Rechnung gestellt.
(2) Aufträge ab 6 Monaten bis 12 Monate sind 14 Tage vor Beginn noch kündbar und 3 Wochen vor Beendigung des Auftrages ist vorher nichts vereinbart verlängert sich der Auftrag automatisch um 30 Tage.
a) Aufträge ab 12 Monaten sind 2 Monate vor auslaufen zu Kündigen, ist vorher nichts vereinbart verlängert sich der Auftrag automatisch um 12 Monate.

(3) Aufträge sind spätestens 14 Tage vor Auftragsbeginn zu Kündigen,
ab den 13 Tag 15%,
ab den 10 Tag 20%,
ab den 5 Tag 30%,
ab den 2 Tag 40%,
ab den 1 Tag 50% vor Auftragsbeginn,
am selben Tag des Auftragsbeginn 100% des Auftragswert wird in Rechnung gestellt.
Werden Aufträge vor dem Auslaufen ohne Griffigengrund gekündigt wird und oder nicht Ordnungsgemäß werden 55% der Kosten des noch offenen Auftrages in Rechnung gestellt.


Bereitstellung Sozialräume oder Aufenthaltsräume laut BGV

Der Auftragsgeber hat zu sorgen das am Einsatzort ab einer Täglichen Einsatzzeit von mehr als 3 Std. ein Sozialraum vorhanden ist oder muss die möglichkeit schaffen einen Mobilen Sozialraum zu stellen so wie eine Sanitäreinrichtung (z.B. Dixi)
a) Hat der Auftragsgeber keine Möglichkeit Sozialräume oder Sanitäranlagen zu stellen wird der Auftragnehmer welche stellen um die BGV einhalten zu können (Mobil zB. Dixi, Sozialcontainer) die ihn mit in Rechnung gestellt werden


Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Der Auftragsgeber und Auftragsnehmer haben beide dafür zu sorgen das die BGV eingehaltenwerden.
a) Wenn durch Verschulden des Auftragsgebers Verstöße der BGV auftreten und Straffen für den Auftragsnehmer anfallen werden dies gesondert mit Abgerechnet.
b) Der Auftragsnehmer wird dem Auftragsgeber BGV Relevante Mängel und Verstöße umgehend Schriftlich melden so wie Mängel und Gefahren gemäß der Arbeitssicherheitsvorschrift, Der Auftragsgeber muss sie dann Umgehend bearbeiten und beseitigen.


Preisänderung

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluß neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten und Lohnnebenkosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrags geändert haben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.


Rechts-Übertragung

Der Auftragsgeber übergibt dem Auftragsnehmer nach § 680 BGB die Rechte und Pflichten um für den Schutz, der Sicherung und der Ordnung unseren Eigentums und das Eigentum von Dritten Übertragen.
so wie für die Gewährleistung der Sicherheit
Auftragsnehmer hat ihre Rechts Befugnisse (siehe unten), nach der Auftragsnehmer handeln darf, um für den Schutz, der Sicherung und der Ordnung und das Eigentum von Dritten zu sorgen.
- Notwehr nach § 227 BGB §§ 32, 33 StGB
- Notstand gem. § 228 BGB, §§ 34, 35 StGB
- Selbsthilfe gem. §§ 229-231 BGB
- Besitzwehr gem. §§ 859, 860 BGB
- Vorläufiges Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1StPO
- Besitzdiener nach §680 BGB
- Jedermann-Festnahmerecht nach §127Abs. 1 stopp


Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.


Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag wird in abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in . Es findet ausschließlich das Recht des Landes Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.