Franchise-Definition

In der Regel liegt der Franchise-Partnerschaft ein vertraglich geregeltes Verhältnis zugrunde,
bei dem „ein Unternehmen, das als Franchisegeber auftritt, seinen Partnern (den Franchisenehmern)
das Recht einräumt, seine Dienstleistungen unter seinem Namen ein Geschäft zu betreiben“.

Der Franchise-Nehmer eröffnet seinen eigenständigen Betrieb auf Basis des vom Franchisegeber
erstellten „unternehmerischen Gesamtkonzepts“.

Jeder Franchisenehmer operiert also eigenverantwortlich als „rechtlich selbstständiger“ Unternehmer.
Der Franchise-Geber erhält für die bereit gestellten Rechte und Leistungen Eintritts- bzw.Franchisegebühren vom Franchise-Nehmer.

Mit diesem Gebühren werden nicht nur die Nutzungsrechte am Geschäftskonzept, dem Unternehmensnamen und der Marke abgegolten,
sondern auch weitere Unterstützungsleistungen des Franchise-Gebers: zum Beispiel beim Marketing, bei der Organisation,
Fragen der Aus- und Weiterbildung oder auch der Buchhaltung.
Durch die Franchise-Partnerschaft werden die „Vorteile des direkten Vertriebsweges
(z.B. einheitlicher Markenauftritt und direkte Marktnähe)
mit den Vorteilen des indirekten Vertriebes (z.B. das überdurchschnittliche
Engagement von rechtlich selbstständigen Vertriebspartnern,
den Franchisenehmern)“ vereint.

Was bedeutet eigentlich Franchise-Partnerschaft?

 

Der Begriff Franchise-Partnerschaft steht sowohl für das Vertragsverhältnis zwischen
Franchise-Geber und Franchise-Nehmern als auch fürdie partnerschaftliche und
arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen der Zentrale und den Betrieben vor Ort.
Die dem Franchise-System angeschlossenen Kooperationspartner sind wirtschaftlich und
rechtlich selbstständigen Unternehmer,deren unternehmerischeFreiheit allerdings teilweise eingeschränkt ist.

 

Franchise-Partnerschaften sind gekennzeichnet u.a. durch:

  • Führen einer gemeinsamen Marke mit einheitlichem Corporate Design
  • Identisches Produkt und gleicher Herstellungsprozess oder identisch zu erbringende Dienstleistung
  • Häufig standardisierte Arbeitsprozesse
  • Gebietsschutz/exklusives Vertriebsgebiet
  • Arbeitsteilung zwischen Systemzentrale und Franchise-Nehmer Betrieben